a) Gegen die Verfügung der Staatsanwaltschaft in Sachen Staat gegen das Erbschaftsamt X___, das Sozialamt X___ sowie R___ betreffend Amtsmissbrauch, Nötigung, Begünstigung, Betrug und Veruntreuung (U 15 168) liess M___ am 24. August 2015 durch seine Tochter H___ Beschwerde beim Obergericht Appenzell Ausserrhoden erheben. Die Beschwerde wurde unter der Prozessnummer O2S 15 15 eingeschrieben und mit Beschluss vom 31. Oktober 2017 sistiert, bis über den Antrag von M___ auf Kostenübernahme für die Sicherheitsleistung durch die Gemeinde X___ endgültig entschieden ist (O2S 15 15 act.