s) Mit Eingabe vom 18. Juni 2015 stellte M___ Strafantrag gegen R___ wegen Nötigung sowie eventuell Erpressung und Amtsmissbrauch; gleichzeitig erklärte er, dass er sich als Privatkläger am Verfahren beteiligen wolle und eine zivilrechtliche Forderung von CHF 5‘825.75 geltend mache. Dieser Betrag sei von R___ zu Unrecht gefordert und im Erbteilungsvertrag als Abtretung bezeichnet worden (O2S 15 15 act. B 7/16.1).