Dieser Aufwand ist gemäss Art. 19 Anwaltstarif mit einem mittleren Honorar von Fr. 200.-- pro Stunde zu entschädigen, nachdem keine besonderen Umstände ersichtlich sind, die eine Über- oder Unterschreitung des üblicherweise angewendeten mittleren Honorars erfordern würden. Damit ergibt sich ein Honorar im Betrag von Fr. 2‘500.-- (12.5 Stunden x Fr. 200.--). Hinzuzurechnen ist zu diesem Honorar eine Barauslagenpauschale von praxisgemäss 4% (entsprechend Fr. 100.- -) sowie die Mehrwertsteuer von 7.7% (entsprechend Fr. 200.20).