b. Bei beiden Beschwerdeführern erfolgte die Bezahlung der ihnen mit Strafbefehl auferlegten Bussen und Kosten noch während laufender Einsprachefrist. Beide Einsprachen erfolgten innert der kurzen 10-tägigen Frist rechtzeitig. Bei der Frist zur Erhebung einer Einsprache handelt es sich um eine sehr kurze Frist. Dies ist im