Das gleichzeitig eingereichte Gesuch um amtliche Verteidigung im vorliegenden Beschwerdeverfahren vor Obergericht wurde vom Einzelrichter mit Verfügung vom 25. Juli 2018 gutgeheissen und RA AA___ als amtlicher Verteidiger im Beschwerdeverfahren eingesetzt. Am 11. Juli 2018 reichte die Staatsanwaltschaft eine Vernehmlassung zur Beschwerde ein und beantragte deren Abweisung. Es wurde kein weiterer Schriftenwechsel durchgeführt und keine mündliche Verhandlung angeordnet.