B. Die Staatsanwaltschaft Appenzell Ausserrhoden (nachfolgend auch: Staatsanwaltschaft bzw. Beschwerdegegnerin) eröffnete eine Untersuchung wegen Geschwindigkeitsüberschreitung und führte am 16. Juni 2018 in Herisau die erste Einvernahme mit dem Beschwerdeführer als beschuldigter Person durch. Da der Beschwerdeführer keinen Anwalt nennen konnte, wurde von Amtes wegen eine Verteidigung bestellt und Pikettverteidiger RA C___ aufgeboten. RA C___ gab einen Antrag um Gewährung der amtlichen Verteidigung zu Protokoll.