Seite 9 Das Obergericht beschliesst: 1. Auf die Beschwerde wird nicht eingetreten. 2. Die Kosten des Beschwerdeverfahrens, bestehend aus einer Gebühr von CHF 750.00, werden der Beschwerdeführerin A___ AG auferlegt. 3. Es werden keine Entschädigungen zugesprochen.