244 StPO). Zu demselben Schluss, wenn auch mit anderer Begründung, kommt das Kantonsgericht Basel- Landschaft in seinem Beschluss 470 11 57 vom 16. August 2011 E. 1.4, worin es ausführt, dass die beschuldigte Person unabhängig davon, ob sie ein Entschädigungsbegehren gemäss Art. 431 StPO stellen möchte, gegen einen Durchsuchungs- und Beschlagnahmebefehl das Rechtsmittel der Beschwerde erheben könne (siehe die Kritik an diesem Entscheid im Beschluss des Obergerichts des Kantons Bern BK 2012 42 vom 13. Juni 2012 E. 2.2).