Seite 3 Gewässerverschmutzung sei in der Einsprache gegen zwei Strafbefehle geltend gemacht worden, dass die Gewässerverschmutzung nicht von der Baustelle Schützengarten GmbH herrühre, sondern allenfalls von der benachbarten Baustelle Alpstein-Residenz. Folglich müsse auch diesem Hinweis nachgegangen werden, da die Staatsanwaltschaft auch den entlastenden Beweisen Beachtung zu schenken habe. Der von der Polizei sichergestellte Ordner „Unterlagen Anwalt“ werde ungelesen, ungeöffnet und unkopiert retourniert (act. B 8/5.10).