B 8/1.44 und B 8/1.45). Am 28. November 2016 liessen beide Beschuldigte Einsprache erheben und machten geltend, die Quelle der Verschmutzung sei nicht bei der Baustelle C___, sondern bei der Baustelle Alpstein-Residenz (act. B 8/3.1+4.1, S. 5 ff). Das Amt für Umwelt habe in seiner Stellungnahme vom 28. September 2016 eingeräumt, dass Arbeitsrapporte der A___ Hinweise über unterirdische Abflüsse alkalischer Gewässer von der Baustelle Alpstein- Residenz geben könnten. Diese Rapporte würden aber gerade nicht vorliegen (act. B 8/3.1+4.1, S. 8).