B 8/1.41). RA AA___, Rechtsvertreter der A___ AG, teilte am 28. Oktober 2016 der Staatsanwaltschaft mit, dass die A___ ihr die eingeforderten Arbeitsrapporte der Baustelle Alpstein-Residenz nicht zukommen lassen werde, da die Gefahr bestehe, dass sie durch die Herausgabe strafrechtlich verantwortlich gemacht werden könnte (act. B 8/1.37). Mit Strafbefehlen vom 25. November 2016 wurden E___ und F___ je wegen fahrlässiger Widerhandlung gegen das Bundesgesetz über den Gewässerschutz schuldig gesprochen (act. B 8/1.44 und B 8/1.45).