1. Am 27. Mai 2015 stellte das Amt für Umwelt des Kantons Appenzell Ausserrhoden in D___ eine Verschmutzung des X___bachs auf einer Länge von mehr als 100 Metern durch Einleitung von alkalischem Sickerwasser einer Baustelle fest. Nach Einschätzung des Amtes für Umwelt stammte das betreffende Sickerwasser von der Baustelle C___ GmbH auf der Parzelle Nr. 0001 in D___ (act. B 8/1.1 und B 8/1.2). Am 16. Juni 2015 wurden E___, Bauleiter dieser Baustelle (act. B 8/1.3, S. 2), sowie F___, Vertreter der Firma G___ AG, welche für die Hochbauarbeiten auf der Baustelle C___ GmbH verantwortlich war (act. B 8/1.4, S. 2), von der Kantonspolizei einvernommen (act.