d) Mit Eingabe vom 12. September 2017 beantragte RA AA___ die Aufhebung der Sistierung und Weiterführung des Verfahrens. Gleichzeitig ersuchte er um Ansetzung einer Nachfrist zur Ergänzung der Begründung (act. B 11). Die Beschwerdegegner äusserten sich dazu nicht (act. B 14 und B 15). Seite 4 e) Mit Verfügung vom 22. September 2017 gewährte der Einzelrichter des Obergerichts A___ im vorliegenden Beschwerdeverfahren die unentgeltliche Rechtspflege und Verbeiständung. Mit Letzterer wurde RA AA___ beauftragt (act. B 12).