a) Gegen diese Nichtanhandnahmeverfügung liess A___ durch ihren Rechtsvertreter mit Eingabe vom 7. April 2017 Beschwerde beim Obergericht erheben und die eingangs erwähnten Anträge stellen. In formeller Hinsicht beantragte RA AA___ die Sistierung des vorliegenden Verfahrens, bis das Bundesgericht über die ebenfalls von der Beschwerdeführein eingereichte Beschwerde im Verfahren betreffend Aufhebung des Anwaltsgeheimnisses (Verfahren 5A_71/2017) entschieden habe (act. B 1).