h) Als sich der 10. Todestag des Vaters näherte und der Erbschaftsprozess immer noch anhängig war, hat die Beschwerdeführerin einen neuen Anlauf betreffend Herausgabe der Mandatsakten unternommen, auch um zu verhindern, dass diese nach 10 Jahren vernichtet werden (act. B 13/1, S. 5). Entsprechend forderte RA AA___ RA C___ am 18. Dezember 2015 auf, die Akten von D2___ vollumfänglich zu erhalten und keinesfalls zu vernichten. Gleichzeitig schlug er vor, diese zum Zweck der Sicherstellung an die Staatsanwaltschaft in Herisau zu senden, damit die berechtigten Parteien diese an einem neutralen Ort einsehen könnten (act. B 13/2/21).