g) Gemäss den Vorbringen der Beschwerdeführerin hat sie die geforderte Entbindungserklärung unterzeichnet und an ihre Schwester, E___, geschickt (act. B 13/2/18). In der Folge hat F___ ihr im September 2007 telefonisch die Entbindung von Rechtsanwalt C___ bestätigt und sie hat bei der G___ und Partner AG Einsicht in dessen (spärliche) Unterlagen erhalten (act. B 13/1, S. 4).