2. Unter Kosten- und Entschädigungsfolge zu Lasten des Staates. b) der Staatsanwaltschaft: Die Beschwerde sei kostenpflichtig abzuweisen. c) des Beschwerdegegners: 1. Die Beschwerde sei abzuweisen, soweit auf sie einzutreten ist. 2. Unter Kosten- und Entschädigungsfolge zulasten der Beschwerdeführerin. Sachverhalt A. Übersicht a) Im Jahr 2000 verstarb die Mutter von A___, D1___, im Jahr 2006 der Vater, D2___. Seit dem Tod des Vaters besteht die Erbengemeinschaft aus den beiden Töchtern, E___ und A___ (act. B 13/1, S. 2).