1. In teilweiser Gutheissung von Ziff. 1 der Begehren des Beschwerdeführers wird die Einstellungsverfügung der Staatsanwaltschaft Appenzell Ausserrhoden vom 21. März 2017 in Sachen Staat gegen B___ (Verfahren Nr. U 14 544) aufgehoben und die Sache an die Staatsanwaltschaft Appenzell Ausserrhoden zurückgewiesen.