Seite 8 8. Vorgehen ANDREAS BAUMGARTNER weist, bezogen auf das Verfahrensstadium nach erfolgter Anklageerhebung, daraufhin, dass die Frage nach dem Vorgehen gesetzlich nicht geregelt sei, falls sich das angerufene Gericht örtlich für nicht zuständig halte. Auch in den Materialien finde sich dazu nichts (a.a.O., S. 446).