Der Beschwerdeführer hat am 10. April 2014 gegen B___ Strafanzeige eingereicht und unter anderem Strafantrag wegen Diebstahl gestellt (act. B 16/1.1/5). Zudem hat dessen Rechtsvertreter im Untersuchungsverfahren mittels verschiedenen Eingaben zahlreiche Beweisanträge gestellt, welche seiner Meinung nach ein strafbares Handeln der Beschuldigten belegt (act. B 16/25; B 16/36 u.a.m.) Somit liegt die erforderliche Erklärung nach Art. 118 Abs. 1 StPO vor.