Der Begründung der Einstellungsverfügung kann im Wesentlichen entnommen werden, aus einer E-Mail von A___ vom 6. Dezember 2012 an seine Schwester B___ gehe hervor, dass A___ bereits im Jahr 2012 bekannt gewesen sei, dass die Goldvreneli nicht mehr vorhanden gewesen seien und dies die Beschuldigte veranlasst habe. So habe er unter anderem wörtlich geschrieben: „Ist es normal dem Bruder die eingelagerten Sicherheiten hinterruecks aus dem safe zu klauen?“ Damit sei erstellt, dass der Strafantrag nach Ablauf der gesetzlichen Frist gestellt worden sei. Mangels rechtzeitigem Strafantrag fehle es an einer Prozessvoraussetzung.