___ betreffend Diebstahl ein (U 14 544; act. B 2, Ziff. 1). Die Untersuchungskosten wurden dem Staat auferlegt (Ziff. 2). Der Beschuldigten B___ wurde für die Kosten ihrer Verteidigung eine Anwaltsentschädigung von CHF 3‘734.95 (inkl. Barauslagen und Mehrwertsteuer) aus der Staatskasse zugesprochen (Ziff. 3).