2. Die Kosten des Beschwerdeverfahrens, bestehend aus einer Gebühr von CHF 500.00, werden auf die Staatskasse genommen. Die vom Beschwerdeführer geleistete Sicherheit von CHF 800.00 wird ihm durch die Gerichtskasse zurückerstattet. 3. Dem Beschwerdeführer A___ wird für die Kosten seiner Vertretung im Beschwerdeverfahren eine Entschädigung von CHF 1‘349.25 (inkl. Barauslagen und MWSt) aus der Staatskasse zugesprochen.