Der Beschwerdeführer reichte als Geschädigter Anzeige bei der Staatsanwaltschaft ein. Zudem beabsichtigt er, als Privatkläger einer allfälligen Strafuntersuchung beizutreten, weshalb ihm bereits deshalb die Beschwerdelegitimation zukommt.17 1.5 Mit der Beschwerde können gerügt werden: a. Rechtsverletzungen, einschliesslich Überschreitung und Missbrauch des Ermessens, Rechtsverweigerung und Rechtsverzögerung; b. die unvollständige oder unrichtige Feststellung des Sachverhalts; c. Unangemessenheit (Art. 393 Abs. 2 StPO).