b) A___ und die AA___ GmbH liessen am 15. Dezember 2016 bei der Staatsanwaltschaft Appenzell Ausserrhoden Strafanzeige gegen Unbekannte Personen wegen Betrugs nach Art. 146 StGB einreichen.1 Dabei machte er geltend, er sei durch das Auftreten der „D___“, der „G___“, der „H___“ sowie der „J___“ arglistig dazu verleitet worden, hohe Geldsummen ins Ausland zu transferieren. Es handle sich mit hoher Wahrscheinlichkeit um einen sogenannten „boiler room scam“. Fiktive Firmen oder Unternehmen würden dabei unter falschen Adressen blind Personen anrufen und sich als legitime Vermögensverwaltungsgesellschaften ausgeben.