Auch als A___ mitgeteilt wurde, dass die „D___“ von der „G___“ und diese später von der „H___“ übernommen worden sei, führte er seine Anlagengeschäfte mit diesen Gesellschaften weiter. Als A___ Rückvergütungen verlangte, wurden diese verzögert beziehungsweise es trat neu eine „J___“ auf, welche Seite 2 A___ ihre angebliche Unterstützung dabei anbot. Im Dezember 2016 teilte die „H___“ A___ mit, dass seine Bestände leider abgeschrieben werden müssen. Bis zu diesem Zeitpunkt hatte A___ Zahlungen in Höhe von über CHF 440‘000 geleistet.