1. In Gutheissung der Beschwerde wird die Verfügung der Staatsanwaltschaft Appenzell Ausserrhoden vom 3. Januar 2017 betreffend das Gesuch von A___ um unentgeltliche Rechtpflege (Verfahren Nr. U 16 538) aufgehoben und der Gesuchstellerin im Verfahren Nr. U 16 538 mit Wirkung ab 29. August 2016 die unentgeltliche Rechtspflege gewährt. Diese umfasst die Befreiung von Vorschuss- und Sicherheitsleistungen, die Befreiung von Verfahrenskosten sowie die Bestellung einer Rechtsbeiständin. 2. Mit der Rechtsverbeiständung wird RA B___ beauftragt.