Dementsprechend ist der Gesuchstellerin im Verfahren Nr. U 16 538 mit Wirkung ab 29. August 2016 die unentgeltliche Rechtspflege zu gewähren. Diese umfasst die Befreiung von Vorschussund Sicherheitsleistungen, die Befreiung von Verfahrenskosten sowie die Bestellung einer Rechtsbeiständin. Als unentgeltliche Rechtbeiständin wird RA B___ beauftragt. 9. Berichtigung von Dispositiv Ziff. 3