Seite 12 ist. Zu beachten ist hier, dass der fragliche Sachverhalt in wesentlichen Teilen umstritten ist, da die Beschuldigten nur bezüglich einiger Vorwürfe geständig sind. Bezüglich der bestrittenen Vorwürfe steht somit Aussage gegen Aussage. Daher kann nicht von einem „ordnungsgemässen Gang“ der Verfahren gegen D1___ und D2___ gesprochen werden. Dies hat zur Folge, dass die Ermittlung des Sachverhaltes erhöhte Anforderungen an die Wahrung der Parteirechte von A___ stellt.