Daher ist zu prüfen, ob der vorliegende Fall eine Komplexität des zu ermittelnden Sachverhaltes aufweist, welcher über dem Durchschnitt liegt oder sich schwierige prozess- oder materiellrechtliche Fragen stellen. Anzufügen ist, dass Voraussetzung für die Stellung einer Entschädigungsund Genugtuungsforderung ein strafbares Verhalten der ehemaligen Pflegeeltern