Aufgrund dieser Aussagen kann auch beim derzeitigen Ermittlungsstand nicht gesagt werden, dass die Gewinnaussichten für eine Zivilklage „kaum als ernsthaft“ bezeichnet werden können. Sowohl die ehemaligen Pflegeeltern als auch deren Tochter sagen übereinstimmend aus, es habe Vorfälle mit körperlicher Gewaltanwendung beider Pflegeeltern gegenüber dem ihnen anvertrauten Pflegekind A___ gegeben. Die aufgeführten Aussagen lassen daher auf die Glaubwürdigkeit der Aussagen der Berufungsklägerin schliessen.