sicher mal auf die Finger gefitzt. Zum Beispiel letztes Jahr, als sie im Museum gewesen seien und sie alles angefasst habe“ (act. B 3/16, S. 2 und 8). „Es könne sein, dass er dem Kind mal einen Klapps auf den Kopf gegeben habe“ (act. B 3/16, S. 10). „Eine richtige Kopfnuss habe er ihr nie gegeben“ (act. B 3/16, S. 10). „Einmal habe A___ von ihm eine leichte Kopfnuss erhalten. Sie habe damals die Katze am Schwanz herumgezogen“ (act. B 3/16, S. 11). Die Tochter D3___ von D1___ und D2___ sagte in der Einvernahme vom 28. Juni 2016 durch die Kantonspolizei aus, „einmal sei es passiert, dass A___