Seite 7 In den Formularen „Strafantrag/Privatklage“ hat die Beiständin F___ ausdrücklich erklärt, sie wolle im Strafverfahren zivilrechtliche Ansprüche aus der Straftat geltend machen und verlange eine Genugtuung, welche zur Zeit unbekannt sei (act. B 3/11+12). Die Aufforderung des Verfahrensleiters an RA B___ im vorliegenden Beschwerdeverfahren, die Genugtuungsforderung zu beziffern und zu belegen (act. B 3/12), blieb unbeantwortet.