136 StPO). Einzig für den Fall, dass sich die Privatklägerschaft ausschliesslich im Strafpunkt beteiligt, besteht kein Anspruch auf unentgeltliche Rechtspflege (MAZZUCCHELLI/POSTIZZI, a.a.O., N. 4 zu Art. 136 StPO). Die Beiständin der Beschwerdeführerin hat mittels Formular „Strafantrag/Privatklage“ erklärt, A___ beteilige sich als Straf- und Zivilklägerin am