Gesuchseinreichung die unentgeltliche Rechtspflege einschliesslich der unentgeltlichen Rechtsverbeiständung durch die Unterzeichnende zu gewähren, unter Kosten- und Entschädigungsfolge.“ Mit Verfügung vom 20. Januar 2017 (ERS 17 4) wurde A___ mit Wirkung ab 16. Januar 2017 im vorliegenden Verfahren die unentgeltliche Rechtspflege gewährt, umfassend die Befreiung von Vorschuss- und Sicherheitsleistungen, die Befreiung von Verfahrenskosten sowie die Bestellung einer Rechtsbeiständin. Mit der Rechtsverbeiständung wurde RA B___ beauftragt (act.