Die daran anschliessenden Fragen betrafen dann die getätigten Aussagen in dem Sinne, als die Staatsanwältin wissen wollte, was geschehen war, wie die Auskunftsperson dieses Geschehen empfunden oder wie sie darauf reagiert habe. Die Staatsanwältin fragte auch nach weiteren Vorkommnissen. Sodann nahm sie bei gewissen Tatvorwürfen auch Bezug auf Aussagen des Beschuldigten und weiterer Auskunftspersonen in den polizeilichen Einvernahmen. Abschliessend gab sie dem Beschuldigten zu jedem Tatvorwurf die Möglichkeit, hierzu Ergänzungsfragen zu stellen.