Nach Eingang der Überweisungsverfügung der Staatsanwaltschaft wurde die Vorladung für die Hauptverhandlung erlassen (act. B 4/2). Aus dem Protokoll der Hauptverhandlung folgt, dass Dr. B___ auf die Vorfragen des Gesuchstellers eingegangen ist (S. 2) und dieser auch Gelegenheit hatte, sich zur Sache zu äussern (S. 4). Die Verfügung bzw. das Urteil vom 27. November 2017 wurde am 8. Dezember 2017 verschickt und dem Gesuchsteller am 11. Dezember 2017 zugestellt (act. B 4/8).