2. Die Kosten des Beschwerdeverfahrens, bestehend aus einer Gebühr von CHF 1‘500.00, werden der Beschwerdeführerin auferlegt, unter Anrechnung der von ihr bezahlten Sicherheitsleistung von CHF 700.00. 3. Der Beschwerdeführerin A___ AG wird für die Kosten ihrer Vertretung im Beschwerdeverfahren keine Entschädigung zugesprochen. 4. Der Beschwerdegegnerin B___ wird für die Kosten ihrer Verteidigung im Beschwerdeverfahren eine Entschädigung von CHF 1‘292.40 (inkl. MWSt) aus der Staatskasse zugesprochen.