__ habe sich die Staatsanwaltschaft nicht veranlasst gesehen, D___ dazu einzuvernehmen. Damit habe sie aufgrund eines unvollständig erhobenen und einseitig gewürdigten Sachverhaltes verfrüht entschieden und den Untersuchungsgrundsatz verletzt. Im Übrigen sei die Rechnung von K___ dermassen pauschal, dass sie unmöglich überprüft werden könne. Die Beschwerdegegnerin lässt vor der Staatsanwaltschaft entgegnen, die Ausstellung und Zahlung dieser Rechnung habe sie mit D___ im Voraus mündlich abgesprochen. Die