Die Beschwerdeführerin habe aber während der in der Rechnung K___ angegebenen Zeit keine Übersetzungen ins Französische oder Italienische benötigt. Deshalb nehme sie an, dass die Rechnung K___ eine fiktive, mit der Beschwerdegegnerin abgesprochene Rechnung sei. Diese bedeute, dass sich die Beschwerdegegnerin den Vorwurf der Veruntreuung gefallen lassen müsse. Die Beschwerdeführerin lässt im Beschwerdeverfahren vorbringen, während die Beschwerdegegnerin in ihrer polizeilichen Einvernahme vom 9. Mai 2014 erklärte habe, die Rechnung von Frau K__