Seite 15 Telefongesprächs von D___ mit H___ habe er von diesem erfahren, dass die Kündigung zufolge Zusammenwirkens der Beschwerdegegnerin mit J___ ausgesprochen worden sei. Erst aufgrund der Aussagen aller drei Personen, der Beschwerdegegnerin, J___ und D___, wäre es vertretbar gewesen, die Umstände der Kündigung abschliessend beweisrechtlich zu würdigen und materiellrechtlich zu beurteilen. Die Untersuchung erweise sich in diesem Punkt als unvollständig.