_ AG einen neuen Mietvertrag für ihr Lager abschliessen können, allerdings zu einem erheblich höheren Mietzins. Mit Schreiben vom 3. November 2013 an H___ habe die A___ AG dem angeblichen Kündigungsgrund des Eigenbedarfs widersprochen, die Kündigung als missbräuchlich bezeichnet und Kosten im Betrag von CHF 63‘551.00 geltend gemacht. Mit E-Mail vom 7. November 2013 habe D___ die Beschwerdegegnerin mit der Tatsache konfrontiert, dass sie ihm fälschlicherweise gesagt habe, die EE___ AG hätten wegen Eigenbedarf gekündigt. Diese habe sich nicht dazu geäussert.