Gegenüber der Staatsanwaltschaft gab G___, dipl. Wirtschaftsprüferin und dipl. Buchhalterin/Controllerin bei der Firma GG___ AG, Q4___, am 15. Juni 2017 zu Protokoll, B___ habe die Buchhaltung geführt und sie hätten jeweils mit der Mehrwertsteuerrechnung online in die Buchhaltung Einblick genommen. Sie hätten diese plausibilisiert (act. B 10/70, S. 2). Es sei richtig, dass per 31. Dezember 2011 das erste Mal das Warenlager inventarisiert worden sei. 2010 habe es kein Warenlager gehabt (act. B 10/70 S. 4). B___ habe ihr gesagt, sie mache Messestände für drei Jahre. Sie kaufe das ganze Material ein und könne dann dieses drei Jahre lang in Rechnung stellen (act. B 10/70, S. 4).