Per Bilanzstichtag liege kein Inventar vor, hingegen ein solches per 18. April 2012 mit einem Wert von CHF 160‘097.00. Wie könne es möglich sein, dass bei einem verbuchten Warenaufwand von CHF 147‘071.20 ein Warenlager von CHF 160‘000.00 entstehen könne. Die vorgenommene Verbuchung sei in jedem Fall irreführend: Der per 2011 ausgewiesene Jahresgewinn von rund CHF 333‘000.00 wäre ohne die Verbuchung des Warenlagers um CHF 160‘000.00 tiefer ausgefallen. Aufgrund des Spezialprüfungsberichtes vom 10. Juni 2014 sei festzuhalten, dass der Warenaufwand gar nicht aktivierungsfähig gewesen sei.