10. Vorwurf der ungetreuen Geschäftsbesorgung gemäss Art. 158 Ziff. 1 Abs. 1 StGB: Bilanzierung von Warenvorräten Die Beschwerdeführerin hat vor der Staatsanwaltschaft ausführen lassen, sie habe die M1___ AG, Q6___, mit einer Spezialprüfung bei der A___ AG, umfassend den Zeitraum vom 2. Dezember 2009 bis 31. Dezember 2013, beauftragt. Zum Jahr 2011 führe der Bericht unter Ziff. 3 auf, per 31. Dezember 2011 seien erstmals Warenvorräte mit CHF 160‘000.00 bilanziert worden. Per Bilanzstichtag liege kein Inventar vor, hingegen ein solches per 18. April 2012 mit einem Wert von CHF 160‘097.00.