Unter Kosten- und Entschädigungsfolgen zu Lasten des Kantons.“ Die Stellungnahme der Staatsanwaltschaft, worin diese unter Hinweis auf die Begründung in der angefochtenen Verfügung die kostenpflichtige Beschwerdeabweisung beantragt, datiert vom 9. Januar 2018 (act. B 9). RA BB___, Rechtsvertreter der Beschwerdegegnerin, liess sich mit Eingabe vom 28. Februar 2018 vernehmen. Darin beantragt er die Abweisung der Beschwerde, alles unter Kosten- und Entschädigungsfolgen (act.