2. Gegen die Einstellungsverfügung vom 5. Dezember 2017, gleichentags versandt, liess die A___ AG mit Eingabe ihres Rechtsvertreters vom 18. Dezember 2017 fristgemäss Beschwerde beim Obergericht einreichen (act. B 1). Darin wird beantragt: „1. Die Einstellungsverfügung der Staatsanwaltschaft Appenzell Ausserrhoden vom 5. Dezember 2017 im Verfahren U 14 403 sei aufzuheben. 2. Die Sache sei an die Staatsanwaltschaft zurückzuweisen mit der Aufforderung, das Verfahren ohne Verzug wieder aufzunehmen und fortzuführen. 3. Unter Kosten- und Entschädigungsfolgen zu Lasten des Kantons.