Der entsprechende Zwischenbericht der Kantonspolizei datiert vom 3. September 2015 (act. B 10/37). Am 8. Oktober 2015 teilte die Staatsanwaltschaft den Parteien mit, es sei vorgesehen, das Verfahren gegen B___ mittels einer Einstellungsverfügung abzuschliessen (act. B10/40). Mit Verfügung vom 13. November 2015 sistierte die Einzelrichterin des Kantonsgerichts das Verfahren von B___ gegen die A___ AG betreffend Forderung aus dem Arbeitsverhältnis (ERZ 14 256) bis auf weiteres (act. B 10/54.7).