Zur Frage, was er dazu sage, dass er in der Rekursschrift vom 6. Dezember 2016 zuhanden des Departements Bau und Umwelt geschrieben habe, er könne den Livemitschnitt der Flurgenossenschaftssitzung via Dropbox zur Verfügung stellen, gab der Beschuldigte an: „Diesen Satz habe ich irrtümlicherweise falsch geschrieben. Aber zum damaligen Zeitpunkt war ich wirklich der Meinung, dass ich es aufgenommen habe. Ich war bis zu diesem Zeitpunkt Ihres Urteils der Meinung, dass ich das Gespräch aufgenommen habe. Erst durch das Gespräch mit Herr D___ hat er mich drauf aufmerksam gemacht, dass ich es gar nicht aufgenommen habe.“