2.4 Erst nachdem am 13. Juni 2017 ein Strafbefehl gegen ihn erging, machte der Beschuldigte neue Aussagen, die dagegen sprechen, dass er das Gespräch an der in Frage stehenden Flurgenossenschaftsversammlung vom 21. November 2016 aufgenommen haben soll. Bei der Einvernahme durch die verfahrensleitende Staatsanwältin am 5. September 2017 (act. B 11/18) gab der Beschuldigte - in Abweichung zu seinen früheren Aussagen gegenüber der Polizei - u.a. zu Protokoll (Hervorhebungen durch Verf.):